01.10.2024: Ab sofort können Sie in der Praxis einen Notfalldatensatz auf Ihrer Gesundheitskarte hinterlegen lassen. Im Gegensatz zur elektronischen Patientenakte (ePA) werden die Daten direkt auf Ihrer Karte abgespeichert. Im Notfall kann so in kürzester Zeit auf die relevantesten Daten zurückgegriffen werden.

01.09.2024: „Die Entscheidung und Kontrolle über die ePA und die darin gespeicherten Gesundheitsdaten liegen allein in der Hand der Patientinnen und Patienten: Sie können selbst bestimmen, ob und in welchem Umfang sie die ePA nutzen möchten, welche Daten in der Akte gespeichert oder gelöscht werden sollen und welchem Behandler sie ihre Daten zur Verfügung stellen wollen“ (BMG). Das bedeutet die ePA ist ein Patientengeführtes Arbeitsmittel! Wir haben die Pflicht folgende Dokumente ohne Ihre Aufforderung in Ihrer ePA zu dokumentieren: Befundberichte aus selbst durchgeführten invasiven oder chirurgischen Maßnahmen; Befundberichte aus nichtinvasiven oder konservativen, diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen; eigene Befundberichte aus bildgebender Diagnostik, Laborbefunde, elektronische Arztbriefe. Falls Sie dies nicht wünschen müssen Sie AKTIV widersprechen.

01.01.2024 Um Ihr Anliegen gründlich und schnellstmöglich bearbeiten zu können, bitten wir Sie für jede Konsultation einen Termin zu vereinbaren (persönlich,telefonisch,email,homepage). Auch in unserer Diagnostik (Blutentnahme,EKG,Lungenfunktion) bitten wir diesen Grundsatz einzuhalten. Bitte beachten Sie: Wir vergeben Termin nach Dringlichkeit!