Bitte beachten Sie: Damit wir Ihren Rezeptwunsch bearbeiten können, ist die einmalige quartalsbezogene Vorlage Ihrer gültigen Gesundheitskarte in der Praxis nötig. Ihr Rezeptwunsch wird dann zum nächsten Werktag als eRezept von uns bearbeitet und kann am Folgetag in der Apotheke eingelöst werden.