Bitte beachten Sie: Damit wir Ihren Rezeptwunsch bearbeiten können, ist die einmalige quartalsbezogene Vorlage Ihrer gültigen Gesundheitskarte in der Praxis nötig. Ihr Rezeptwunsch wird nach interner Prüfung spätestens am nächsten Werktag von uns bearbeitet und kann dann am Folgetag als eRezept in Ihrer Apotheke eingelöst werden. Bei Fragen rund um das eRezept sprechen Sie uns gerne an.